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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Philosophische Fakultät
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Sprachzertifikat

Zielgruppe | Inhalt der Prüfungen | Dauer der Prüfungen | Sonstiges 

Das Sprachzertifikat des Nordischen Instituts soll den Sprachkursteilnehmern ermöglichen, besonders gute Sprachkenntnisse mit einem Zeugnis nachzuweisen. Anders als die universitätsintern verwendeten Scheine soll das Sprachzertifikat als aussagekräftiges Dokument z.B. bei Bewerbungen dienen, da auch das Magister-/Examenszeugnis die Sprachkenntnisse nicht erwähnt.

Das Zertifikat ist ein zusätzliches, freiwilliges Prüfungsangebot, das keinerlei Einfluss auf die Magister- oder Examensprüfung hat.

Ein Sprachzertifikat kann jedoch nicht fehlende Sprachkursteilnahme- und Leistungsscheine ersetzen.

Hier kann die offizielle Zertifikatsordnung eingesehen werden und hier stehen diese aktuelle Seite und die Zertifikatsordnung als pdf-Dateien zum Download bereit.


Zielgruppe

Fachstudenten des Nordischen Instituts der CAU Kiel (Lehramt, Magister Haupt- und Nebenfach), sowie Hörer aller Fakultäten der CAU Kiel (z.B. Juristen, Mediziner etc.) können das Zertifikat erlangen. Gasthörer sind hiervon ausgenommen.

Das Angebot der Zertifikatsprüfung richtet sich in erster Linie an Studierende, die durch Auslandsaufenthalte und Teilnahme an Sprachkursen höheren Niveaus bereits besonders gute Sprachkenntnisse erworben haben. Das heißt, die Studierenden müssen grundsätzlich über Sprachkenntnisse verfügen, die ihnen eine aktive Teilnahme an den Sprachkursen des jeweils höchsten Niveaus (Kolloquien, Grammatikkurse etc.) ermöglichen. Ein Auslandssemester kann natürlich nicht zwingend vorausgesetzt werden; es wird jedoch empfohlen, da erfahrungsgemäß die im Unterricht erworbenen Kenntnisse im Ausland wesentlich besser gefestigt werden können, als dies mit einigen Semesterwochenstunden möglich ist. Ebenfalls angesprochen sind Studierende, die sich im Rahmen eines Schüleraustausches, Praktikums, Ferienjobs, Sprachkurses oder als Au-pairs im Ausland aufgehalten haben.

Um selbst einzuschätzen, ob man für die Zertifikatsprüfung in Frage kommt, kann man sich an diesem standardisierten Studienverlauf orientieren:

Sprachkurse im Grundstudium

1. Sem.: Anfängersprachkurs
2. Sem.: Fortgeschrittene I
3. Sem.: Fortgeschrittene II
4. Sem.: Fortgeschrittene III

Sprachkurse im Hauptstudium

5. Sem.: Auslandsemester
6. Sem.: Kolloquium (bzw. Grammatik- o. Aufsatzkurs)
7. Sem.: Anmeldung zur Zertifikatsprüfung und Kolloquium (o.ä.) mit Klausur
8. Sem.: Kolloquium (o.ä.) mit mündlicher Prüfung
9. Sem.: Examensbeginn

(Sprachkurse gesamt: ca. 16 SWS)



Bei Unsicherheit bezüglich der Eignung zur Zertifikatsprüfung erteilen die Lektoren Ratschläge.

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Inhalt der Prüfungen

Die Prüfungen teilen sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die schriftliche Prüfung muss zuerst erfolgreich abgelegt worden sein, bevor der mündliche Teil folgt.
Als schriftliche Prüfung wird eine vierstündige Klausur geschrieben. Sie gliedert sich in drei Teile.

  1. Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche; Dauer ca. 30 min.
  2. Übersetzung aus dem Deutschen in die Fremdsprache, z.B. Zeitungs- oder belletristische Texte; Dauer ca. 90 min.
  3. Aufsatz: Wahlmöglichkeit zwischen einem literaturwissenschaftlichen Thema (z.B. Vergleich zweier Gedichte) oder einem allgemeineren Thema aus Kultur und Zeitgeschichte (z.B. Diskussion eines Zeitungsartikels); Dauer ca. 2 h.

> Die Klausurnote setzt sich zusammen aus der Aufsatznote (50%) und der Note für beide Übersetzungen (50%).

Als mündliche Prüfung wird ein Referat im entsprechenden Kurs gehalten. Das Referat sollte 20 Minuten dauern, anschließend findet eine 10-minütige Diskussion mit den Kursteilnehmern statt, bei denen Fragen gestellt und Anmerkungen gemacht werden können.

Das Thema des Referates orientiert sich am Thema des entsprechenden Kurses und wird in Rücksprache mit den Lektoren gewählt. Es gliedert sich wie ein Seminar-Referat in den Unterricht ein. Das Referat muss in freier Rede gehalten werden (stichpunktartige Vorformulierungen und Ablesen von wichtigen Zitaten ist natürlich gestattet). Die Referenten sollen die Fähigkeit zeigen, in flüssiger Rede und angemessener Ausdrucksweise Inhalte und Argumentationen vorzustellen.

Bei der anschließenden Diskussion soll unter Beweis gestellt werden, dass die Referenten auch unvorbereitet auf spontane Fragen sprachlich angemessen reagieren können.

Mündliche und schriftliche Prüfung machen je 50% der Gesamtnote aus, die auf dem Zertifikatszeugnis erscheint.

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Dauer der Prüfungen

Beide Prüfungsteile werden in den normalen Ablauf des Unterrichts eingegliedert. Diejenigen, die sich entschlossen haben, die Prüfungen abzulegen, müssen sich zu Beginn des Semesters für die Prüfungen anmelden, damit die Lektoren die Prüfungen rechtzeitig einplanen können.

Die schriftlichen Prüfungen für alle Sprachen finden an einem einheitlichen Termin zum Semesterende statt. Nach bestandener Klausur folgt der nächste Kurs, in dem das Referat gehalten wird. Die Vergabe der Referatsthemen und -termine erfolgt in den ersten zwei Sitzungen. Nach erfolgreichem Referat werden am Ende des Semesters die Zertifikate ausgeteilt.

Es müssen daher zwei Semester für das Sprachzertifikat veranschlagt werden.

Für Studierende, die kurz vor dem Studienabschluss stehen, ist es auch möglich, beide Prüfungen in einem Semester zu machen; dies sollte jedoch die A